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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

§ 1.1

Der „Senioren Service Crefeld“ ist ein Angebot von Ralph Tilmes, Bönnersdyk 79, 47803 Krefeld – im nachfolgenden Dienstleister genannt.

§ 1.1

Der Senioren Service Crefeld (Dienstleister) erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Änderungen oder ggf. ganz oder teilweise abweichende AGB werden nicht akzeptiert, es sei denn, dass Sie von den Vertragsparteien Auftraggeber (Kunde) und dem Senioren Service Crefeld (Dienstleister) unterzeichnet wurden.

§ 2 Vertragsgegenstand

§ 2.1

Der Dienstleister, bietet die Erbringung haushaltsnaher Dienstleistungen, bürotypischer Verwaltungs- bzw. sonstiger Bürodienstleistungen für Senioren und andere Personengruppen an.

§ 2.2

Als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten insbesondere Beratung, Begleitung, Betreuung von Personen , hauswirtschaftliche Hilfen und Erledigungen sowie um kleinere Handwerks, Gartenarbeiten und nicht um Pflegeleistungen oder Fachleistungen bestimmter Handwerks-Verbände.

§ 2.3

Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglicher Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

§ 2.4

Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

§ 2.5

Weitere Serviceleistungen können individualvertraglich bestimmt und vereinbart werden.

§ 2.6

Der Dienstleister bietet keine Pflegeleistungen nach dem Kranken- und Altenpflegegesetz an.

§ 2.7

Der Dienstleister bietet keinen gewerblichen Personentransport an. Diese Leistungen müssen bei Bedarf durch andere Anbieter ergänzt werden. Im Rahmen der Tätigkeit kann der Dienstleister auch keine Verantwortung für die Einhaltung und Überwachung verordneter medizinischer Indikatoren übernehmen. Der Begleit- Urlaubs und Ausflugservice wird nur angeboten, wenn der Kunde über entsprechende physische und psychische Fähigkeiten verfügt. Im Zweifel ist vorher der Hausarzt des Kunden zu befragen.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

§ 3.1

Der Dienstleister erstellt dem Kunden in dessen Auftrag nach bestem Wissen und mit größtmöglicher Sorgfalt ein Angebot betreffend der zu erbringenden Dienstleistung.

§ 3.2

Das Angebot erfolgt bis zum Vertragsschluss freibleibend.

§ 3.3

Für den Vertragsschluss ist es erforderlich, dass sich Kunde und Dienstleister – auf Basis des zuvor erstellten Angebots – auf die konkret vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen verständigen.

§ 4 Leistungsvorbehalt

§ 4.1

Die Erbringung der Dienstleistung durch den Dienstleister steht unter dem Vorbehalt, dass dieser vom Kunden richtig und rechtzeitig beauftragt wird – und ggf. dann, wenn der Leistungsort beim Dienstleister belegen ist, rechtzeitig ausgestattet wird mit Sachmitteln, einschließlich der Büroausstattung und erforderlichen EDV.

§ 5 Leistungsstörungen, Haftung und Schadensersatzansprüche

§ 5.1

Bei Leistungsstörungen hat der Dienstleister nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Dienstleister für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht für den Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 5.2

Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermittlers.

§ 5.3

Der Dienstleister unternimmt bei der Auswahl der vermittelten Alltagshilfen alle ihm möglichen Anstrengungen, um deren Qualifikation und Zuverlässigkeit festzustellen. Weiterhin überwacht er die Alltagshilfen gemäß der Leistungsbeschreibung. Auf Beschwerden des Auftraggebers wird der Dienstleister reagieren und ggf. auch die Alltagshilfe gegen eine andere austauschen.

§ 5.4

Der Dienstleister haftet nicht für Leistungen, die von Angestellten, Arbeitnehmern oder Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters im Rahmen des mit ihnen geschlossenen Dienstleistungsvertrages zu erbringen sind. Der Vermittler haftet vielmehr nur für die Erfüllung der von ihm versprochenen Vermittlungsleistungen. Insbesondere für Schadenersatzansprüche wegen Nicht- oder Schlechtleistung der Alltagshilfe haftet der Dienstleister nicht.

§ 5.5

Der Dienstleister haftet nicht für Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einem Nichtzustandekommen eines Dienstleistungsverhältnisses mit einem Angestellten, Arbeitnehmer oder eines Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters, aus einem Verzug von einem Angestellten, Arbeitnehmer oder eines Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters mit der Erbringung ihrer Leistungen oder mangelhafter Leistung der Alltagshilfe ergeben.

§ 5.6

Gegen den Dienstleister gerichtete Schadenersatzansprüche sind, unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, soweit hier nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Dienstleister für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht für den Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermittlers.

§ 5.7

Ansprüche aus eventuell entstandenen Schäden des Eigentums der Kunden oder bei der Mitnahme im Auto, können nur in Höhe meiner Betriebs- bzw. KFZ-Haftpflicht vereinbarten Summen erfolgen. Darüber hinaus schließt der Dienstleister jegliche Haftung aus.

§ 5.8

Mängel, die durch den Dienstleister oder seine Mitarbeiter bei der Leistungserbringung verursacht werden, sind unverzüglich anzuzeigen.Mängelanzeigen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 5.9

Im Übrigen richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 6 Vertragskündigung und Vergütung

§ 6.1

Eine erstes Informationsgespräch wird nicht berechnet.

§ 6.2

Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

§ 6.3

Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 2 Wochen zum Monatsende vereinbart.

§ 6.4

Der Kunde hat das Recht vor der Ausführung der Dienstleistung von dieser zurückzutreten. Er ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem geplanten Dienstleistungseinsatz den Dienstleister davon zu unterrichten. Eine Mitteilung über den Rücktritt hat spätestens 2 Tage (48 Stunden) vor dem Dienstleistungseinsatz zu erfolgen. Wird der Dienstleister nicht rechtzeitig vom Rücktritt unterrichtet,ist der Dienstleister berechtigt, die komplette Gebühr der vereinbarten Dienstleistung zu verlangen.

§ 6.5

Der Einsatz notwendiger Betriebsmittel ist mit dem Kunden abzustimmen und wird, falls nicht vom Kunden bereitgestellt, gesondert in Rechnung gestellt.

§ 6.6

Der Dienstleister kann seine Dienstleistungen nicht direkt mit einer Krankenkasse abrechnen.

§ 6.7

Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 3 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

§ 6.8

Die Preise der Dienstleistung werden durch den einzelnen Vertrag bestimmt. Sofern keine andere Vereinbarung erfolgt, rechnet der Dienstleister gegenüber dem Kunden die tatsächlich geleistete Stundenzahl nach dem vereinbarten Stundensatz ab. Eine Stunde umfasst 60 Minuten. Für jeden Einsatz gilt eine Stunde als Mindesteinsatzzeit vereinbart. Wenn die Leistung über eine Stunde hinausgeht, wird im 15 Minutentakt abgerechnet.Es fallen Anfahrtskosten zum jeweiligen Einsatzort in Höhe von 0,30 Cent pro km innerhalb Krefelds sowie 0,35Cent pro km außerhalb Krefelds an. Sämtliche Leistungen des Dienstleisters verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

§ 6.9

Die vereinbarten Preise haben eine Gültigkeitsdauer bis zum Ende des vereinbarten Dienstleistungseinsatzes.

§ 7 Verschwiegenheitspflicht

§ 7.1

Der Dienstleister und seine Mitarbeiter verpflichten sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie über alle bekannt gewordenen Informationen und Verhältnisse des Kunden strengstens Stillschweigen zu bewahren.

§ 8 Versicherungen

§ 8.1

Für den Dienstleister wurde eine Betriebs- Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

§ 9 Datenschutz

§ 9.1

Soweit der Kunde dem Dienstleister personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt hat, verwendet der Dienstleister diese nur zur Beantwortung der Kundenanfragen, zur Abwicklung der mit dem Kunden geschlossenen Verträge sowie für die technische Administration.

§ 9.2

Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder übermittelt, soweit dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist. Der Kunde hat das Recht, seine hiermit erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit schriftlich zu widerrufen.

§ 9.3

Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt unter Wahrung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, wenn der Kunde seine Einwilligung zur Speicherung schriftlich widerruft, oder wenn die Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.

§ 10 Vergütungserhöhungen

§ 10.1

Die Erhöhung von Vergütungen ist zulässig, wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage verändert hat und die erhöhte Vergütung angemessen ist. Die Vergütungserhöhung kann durch einseitige Erklärung des Dienstleisters erfolgen.

§ 10.2

Dem Kunden gegenüber ist die bezifferte Vergütungserhöhung für Leistungen spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich geltend zu machen.

§ 11 Mitarbeiterabwerbung

§ 11.1

Die Abwerbung oder zusätzliche stundenweise Beschäftigung von Mitarbeitern, welche Dienstleistungsaufträge im Auftrag des Dienstleisters erbringen, ist unzulässig. Der Kunde verpflichtet sich, während sowie drei Monate nach Beendigung der Tätigkeit keinen Versuch zu unternehmen, einen Mitarbeiter, der bei ihm eingesetzt ist oder war, abzuwerben oder anderweitig zu beschäftigen, weder direkt noch indirekt über Dritte.

§ 11.2

Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er diese Klausel als gültigen Bestandteil des Vertrages akzeptiert und der Verstoß gegen diese Bestimmung zum Schadensersatz verpflichtet.

§ 11.2

Der Kunde erklärt sich weiter damit einverstanden, dass ein Verstoß gegen das Verbot der Mitarbeiter-Abwerbung einen pauschalierten Schadensersatz zur Folge hat, der in der Höhe von drei Brutto-Monatsgehältern des Mitarbeiters liegt. Der Auftraggeber erklärt weiter, dass er diesen Betrag für angemessen erachtet, um einen Schaden durch die Abwerbung für den Auftragnehmer zu kompensieren.

§ 12 Gerichtsstand

Senioren Service Crefeld
Inhaber
Ralph Tilmes
Bönnersdyk 79
47805 Krefeld

§ 12.1

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

§ 12.2

Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

§ 12.3

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist: ausschließlich der Sitz des Dienstleisters.In diesem Fall Krefeld.

§ 13 Sonstige Bestimmungen

§ 13.1

Kunde und Dienstleister werden sich bemühen, auftretende Meinungsverschiedenheiten im gegenseitigen Einvernehmen freundschaftlich zu regeln. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 13.1

Der Dienstleister ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

§ 14 Salvatorische Klausel

§ 14.1

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist.

§ 14.2

Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

Letzte Bearbeitung der AGB: Krefeld, den 21.05.2018

Empfehlung meinerseits:

Um jedwedes Missverständnis sowie unangenehme Situationen während der Erbringung der Dienstleistung zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, all Ihre Wertgegenstände, insbesondere Schmuck, Bargeld etc. so zu deponieren, dass diese der Alltagshilfe nicht zugänglich sind. Für Rücksprachen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.